| Sportanglerverein Sand am Main e.V. |
Merkblatt 2011 |
Verein für Fischwaid und Gewässerschutz
www.angelverein-sand-am-main.de
1. Aufnahmeanträge
Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich zu stellen. Antragsvordrucke sind bei allen Vorstandsmitglie-
dern und im Anglerheim erhältlich. Über die Mitgliedschaft wird durch Vorstandsbeschluss entschieden.
2. Aufnahmebeiträge
Erwachsene - wohnhaft in Sand a. M. 60,- Euro - auswärts wohnhaft 120,- Euro
Jugendliche - wohnhaft in Sand a. M. 30,- Euro - auswärts wohnhaft 60,- Euro
Jugendlicher ist, wer am 01.01. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
3. Mitgliedsbeiträge
Erwachsene - aktiv 78,- Euro - passiv 16,- Euro
Jugendliche - aktiv 58,- Euro - passiv 8,- Euro
Ehrenmitglieder - aktiv 62,- Euro - passiv beitragsfrei
4. Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied hat im Jahr 6 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Von Arbeitseinsätzen befreit
sind Jugendliche unter 15 Jahre, Erwachsene ab 65 Jahre, Ehrenmitglieder sowie Schwerbehinderte mit-
amtlichem Ausweis (mindestens 50 %). Bei Verhinderung kann man einen Arbeitsersatz stellen. Für nicht
geleistete Pflichtstunden werden Zusatzbeiträge erhoben.
5. Zusatzbeiträge
Aktive Mitglieder von 15 bis 64 Jahren zahlen 10,- Euro pro nicht geleistete Arbeitsstunde.
6. Beitragszahlung
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Beiträge durch Bankeinzug abbuchen zu lassen. Bei Freistellung von
dieser Verpflichtung in besonderen Fällen sind die Beiträge auf das Konto Nr. 560 078 bei der Sparkasse
Sand BLZ 793 517 30 zu überweisen.
Die Beiträge für passive Mitgliedschaft werden im Januar eingezogen. Aktive Mitglieder zahlen beim
Lösen des Jahreserlaubnisscheins die Beitragsdifferenz (Erwachsene 62,- Euro, Jugendliche 50,-Euro).
Die Zusatzbeiträge werden nach Jahresablauf eingezogen. Die Angelerlaubnis gilt für alle Angelgewässer.
Wer bis 31. März seinen Beitrag für das laufende Jahr nicht bezahlt hat, wird ohne Erinnerung aus dem
Verein ausgeschlossen.
7. Anschriften- und Bankänderungen
Anschriftenänderungen und Änderungen von Bankverbindungen sind dem Verein umgehend mitzuteilen.
Ewaige, durch nicht gemeldete Änderungen entstandene Post- und Bankkosten hat das Mitglied dem
Verein zu erstatten.
8. Ehrenmitgliedschaft
Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Sie kann wegen besonderer Verdienste um
den Verein oder wegen langjähriger Mitgliedschaft ausgesprochen werden. Als Voraussetzung gilt in
der Regel 30 Jahre Mitgliedschaft und vollendetes 65. Lebensjahr.
9. Austritte und Ausschlüsse
Austrittserklärungen haben schriftlich zu erfolgen. Sie wirken zum 31.12. des laufenden Jahres.
Ausschlüsse können durch Vorstandsbeschluß mit sofortiger Wirkung erfolgen. Eine Rückerstattung
von Vereinsbeiträgen ist nicht möglich.
10. Angelerlaubnisgebühren
Tageskarte für 1 Tag 8,- Euro
für 3 Tage 20,- Euro
Wochenkarte für 1 Woche 35,- Euro
Bootskarte (nur für aktive Vereinsmitglieder) 10,- Euro
Aktive Vereinsmitglieder zahlen keine Angelerlaubnisgebühren (außer Bootskarte).
11. Angelerlaubnis
Angelerlaubnisscheine werden im Anglerheim zu den üblichen Öffnungszeiten ausgestellt.
Die
Angelerlaubnis gilt für 2 Handangeln vom Ufer aus (1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Stunden
nach Sonnenuntergang), vom 01.05. bis 30.09. auf Aale und Waller bis 24 Uhr. Sie gilt nur in Verbindung
mit dem gültigen Fischereischein und für Inhaber des Jugendfischereischeins ohne Sportanglerprüfung in
Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.
12. Bootserlaubnis (nur Vereinsmitglieder)
Für Inhaber von Bootskarten gilt die Erlaubnis vom 01.05. bis 31.10. (nur in Teilbereichen des Bagger-
sees). Bootsnummern müssen vom Ufer aus zu erkennen sein!
Das Bootsangeln ist vom 01.11. bis 31.01. nur außerhalb des Naturschutzbereich erlaubt.
13 Nachtangeln (nur Vereinsmitglieder mit Jahreskarte)
Das Nachtangeln ist für Vereinsmitglieder mit Jahreskarte vom 01.05.2011 bis 31.01.2011 im Bereich
Pappelallee vom Eingang des Campingplatzes in östlicher Richtung bis zum Parkplatz am Gemeindebauhof
vom Ufer aus erlaubt.
14. Angelsperren und Einschränkungen
Hinweisschilder sowie Veröffentlichungen im Vereinskasten (am Anglerheim und am Parkplatz Frisörsalon
Sauer) über Angelsperren und Einschränkungen sind zu beachten. Gewässer mit ausgelegten Bojen sind
gesperrt. In den Amphibienbiotopen (östlich des Obermains) und in ausgewiesenen Verbotszonen ist
jegliches Angeln untersagt.
15. Anfüttern
Das Anfüttern ist in den Altmaingewässern (Untermain, Obermain, Gruben) nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf einen angefütterten Platz besteht nicht.
16. Raubfischangeln
Das Raubfischangeln ist nur in der Zeit vom 01. Mai bis 31. Januar erlaubt, dies gilt auch für das
Blinkern oder ähnliche Fangarten. In Altmaingewässern nur vom 01.September bis 31. Januar erlaubt.
Das Angeln mit Lebenden Ködern ist gesetzlich verboten.
Das Blinkern oder ähnliche Fangarten in den Altmaingewässern ist nur von 1.11. bis 31.1. erlaubt.
17. Senken
Das Senken von Köderfischen ist in den Altmaingewässern verboten.
18. Mindestmaße und Schonzeiten
Fischart Mindestmaß Schonzeit
Karpfen 35 cm keine
Graskarpfen 70 cm ganzjährig im Altmaingebiet
Schleie 28 cm keine
Aal 50 cm keine
Aalrutte 30 cm keine
Hecht 70 cm 01.02. - 30.04.
Zander 50 cm 01.02. - 30.04.
Waller 70 cm keine
Rapfen 40 cm 01.04. - 31.05.
19. Fangbegrenzungen
Pro Tag dürfen 2 Hechte oder Zander und 2 Karpfen oder Schleien und 5 Brassen gefangen werden. Für
alle übrigen Fische gibt es keine Fangbegrenzungen.
20. Hälterung
Jeder Angler darf im Kescher entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur seine von ihm selbst
gefangenen Fische in der begrenzten Anzahl aufbewahren. Der Drahtkescher ist gesetzlich verboten.
21. Angelstände
Der Bau von Angelständen ist an allen Vereinsgewässern verboten.
22. Verhaltens- und Umweltvorschriften
Die Angelgewässer und ihre Ufer sind sauber zu halten.
Das Entfernen von Uferbewuchs ist nur bei ausdrücklicher Genehmigung durch die Vereinsführung
zulässig.
Das Nächtigen am Fischwasser ist außerhalb des Campingplatzes nicht gestattet.
Im Altmain- und Naturschutzbereich darf nur auf öffentlichen Wegen und zu den Parkplätzen gefahren
werden.
Die Vorschriften im Naturschutzgebiet sind streng zu beachten.
23. Kontrollen
Die Angler sind verpflichtet, den vom Anglerverein beauftragten Kontrollpersonen Auskünfte über Fänge
zu geben sowie den Erlaubnisschein zur Kontrolle auszuhändigen und Fänge vorzuzeigen.
Ausgelegte Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Aufsichtspersonen sind befugt, nicht
beaufsichtigte Angeln sowie bei sonstigen Verstößen den Erlaubnisschein einzuziehen und Fänge zu
beschlagnahmen.
24. Gemeinschaftsangeln
Anangeln am 25.04.11 (Ostermontag)
06.00 bis 10.30 Uhr - Obermain
Gewertet werden die fünf schwersten Fische
Sommernacht- und Pokalangeln am 02.07.11 (Sa.)
16.00 bis 21.30 Uhr Martern
Königsangeln am 11.09.11 (So.)
07.00 bis 11.30 Uhr Obermain
Raubfischangeln am 06.11.11 (So.)
07.30 bis 11.00 Uhr *
* Die Gewässerstrecken werden mit dem nächsten Rundschreiben bekannt gegeben.
Die Startkartenausgabe erfolgt jeweils 1 Stunde bis spätestens 30 min vor Beginn. Abwaage und
Preisverteilung ist am Anglerheim.
In der Zeit der Gemeinschaftsangeln und während den Mitgliederversammlungen sind alle (sonstigen)
Gewässer für Vereinsmitglieder gesperrt (Ausnahme Jugendangeln).Für Jugendliche gilt die Gewässer-
sperre auch während den Jugendgemeinschaftsangeln.
25. Sonstige Veranstaltungen
Schafkopfrennen: 18.02.11 (Fr.) um 19.00 Uhr im Anglerheim
Anglerflohmarkt: 12.03.11 (Sa.) 09.00 - 14.00 Uhr im Anglerheim
Tandemcup: 09.04.11 u. 10.04.11 gesamter Seebereich
Fischfest: 29.05.11 (So.) ab 11.00 Uhr am Anglerheim
Öffentliches Hegefischen: 02.10.11 (So.) 8.00 - 12.00 Uhr am Baggersee.
Winterwanderung: 27.12.11 (So.) Treffpunkt um 13.00 Uhr am Anglerheim.
26. Vorstandschaft
Vorstandsvorsitzender: Dieter Ackermann
Tel. 09524 / 63 28
Stellvertretender Vorsitzender Herbert Reuß
und Technischer Verwalter: Tel. 09524 / 95 81
Finanzverwalter: Matthias Klauda
Tel. 09536 / 12 16
Protokollführer: Kurt Komurka
Tel. 06093 / 374
Adresse am Campingplatz: Straße 1, Platz 1
Datenverwalter: Udo Zehe
Tel. 09522 / 64 65
Gewässerwart: Reinhold Bäuerlein
Tel. 09554 / 82 03
Jugendwart: Fred Weigmann
Tel. 09522 / 81 26
Adresse am Campingplatz: Straße 21, Platz 5
Beisitzer: Simon Frey
Tel. 09524 / 54 58
Beisitzer: Werner Mahr
Tel. 09522 / 75 21
Beisitzer: Geheb Roland
Tel. 09554 / 81 24
Beisitzer: Peter Engert
Tel. 09549 / 82 92
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