Sportanglerverein Sand am Main e.V. Merkblatt 2011
Verein für Fischwaid und Gewässerschutz
www.angelverein-sand-am-main.de



1. Aufnahmeanträge

Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich zu stellen. Antragsvordrucke sind bei allen Vorstandsmitglie-
dern und im Anglerheim erhältlich. Über die Mitgliedschaft wird durch Vorstandsbeschluss entschieden.

2. Aufnahmebeiträge
Erwachsene   - wohnhaft in Sand a. M. 60,- Euro  - auswärts wohnhaft 120,- Euro
Jugendliche  - wohnhaft in Sand a. M. 30,- Euro  - auswärts wohnhaft  60,- Euro
Jugendlicher ist, wer am 01.01. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

3. Mitgliedsbeiträge
Erwachsene       - aktiv  78,- Euro     - passiv  16,- Euro
Jugendliche      - aktiv  58,- Euro     - passiv   8,- Euro
Ehrenmitglieder  - aktiv  62,- Euro     - passiv   beitragsfrei
4. Arbeitsstunden

Jedes aktive Mitglied hat im Jahr 6 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Von Arbeitseinsätzen befreit
sind Jugendliche unter 15 Jahre, Erwachsene ab 65 Jahre, Ehrenmitglieder sowie Schwerbehinderte mit-
amtlichem Ausweis (mindestens 50 %). Bei Verhinderung kann man einen Arbeitsersatz stellen. Für nicht
geleistete Pflichtstunden werden Zusatzbeiträge erhoben.

5. Zusatzbeiträge

Aktive Mitglieder von 15 bis 64 Jahren zahlen 10,- Euro pro nicht geleistete Arbeitsstunde.

6. Beitragszahlung

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Beiträge durch Bankeinzug abbuchen zu lassen. Bei Freistellung von
dieser Verpflichtung in besonderen Fällen sind die Beiträge auf das Konto Nr. 560 078 bei der Sparkasse
Sand BLZ 793 517 30 zu überweisen.

Die Beiträge für passive Mitgliedschaft werden im Januar eingezogen. Aktive Mitglieder zahlen beim
Lösen des Jahreserlaubnisscheins die Beitragsdifferenz (Erwachsene 62,- Euro, Jugendliche 50,-Euro).
Die Zusatzbeiträge werden nach Jahresablauf eingezogen. Die Angelerlaubnis gilt für alle Angelgewässer.

Wer bis 31. März seinen Beitrag für das laufende Jahr nicht bezahlt hat, wird ohne Erinnerung aus dem
Verein ausgeschlossen.

7. Anschriften- und Bankänderungen

Anschriftenänderungen und Änderungen von Bankverbindungen sind dem Verein umgehend mitzuteilen.
Ewaige, durch nicht gemeldete Änderungen entstandene Post- und Bankkosten hat das Mitglied dem
Verein zu erstatten.

8. Ehrenmitgliedschaft

Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Sie kann wegen besonderer Verdienste um
den Verein oder wegen langjähriger Mitgliedschaft ausgesprochen werden. Als Voraussetzung gilt in
der Regel 30 Jahre Mitgliedschaft und vollendetes 65. Lebensjahr.

9. Austritte und Ausschlüsse

Austrittserklärungen haben schriftlich zu erfolgen. Sie wirken zum 31.12. des laufenden Jahres.
Ausschlüsse können durch Vorstandsbeschluß mit sofortiger Wirkung erfolgen. Eine Rückerstattung
von Vereinsbeiträgen ist nicht möglich.

10. Angelerlaubnisgebühren
Tageskarte           für 1 Tag                   8,- Euro
                     für 3 Tage                 20,- Euro
Wochenkarte          für 1 Woche                35,- Euro
Bootskarte (nur für aktive Vereinsmitglieder)   10,- Euro
Aktive Vereinsmitglieder zahlen keine Angelerlaubnisgebühren (außer Bootskarte).

11. Angelerlaubnis

Angelerlaubnisscheine werden im Anglerheim zu den üblichen Öffnungszeiten ausgestellt.
Die Angelerlaubnis gilt für 2 Handangeln vom Ufer aus (1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Stunden
nach Sonnenuntergang), vom 01.05. bis 30.09. auf Aale und Waller bis 24 Uhr. Sie gilt nur in Verbindung
mit dem gültigen Fischereischein und für Inhaber des Jugendfischereischeins ohne Sportanglerprüfung in
Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.

12. Bootserlaubnis (nur Vereinsmitglieder)

Für Inhaber von Bootskarten gilt die Erlaubnis vom 01.05. bis 31.10. (nur in Teilbereichen des Bagger-
sees). Bootsnummern müssen vom Ufer aus zu erkennen sein!
Das Bootsangeln ist vom 01.11. bis 31.01. nur außerhalb des Naturschutzbereich erlaubt.


13 Nachtangeln (nur Vereinsmitglieder mit Jahreskarte)

Das Nachtangeln ist für Vereinsmitglieder mit Jahreskarte vom 01.05.2011 bis 31.01.2011 im Bereich
Pappelallee vom Eingang des Campingplatzes in östlicher Richtung bis zum Parkplatz am Gemeindebauhof
vom Ufer aus erlaubt.

14. Angelsperren und Einschränkungen

Hinweisschilder sowie Veröffentlichungen im Vereinskasten (am Anglerheim und am Parkplatz Frisörsalon
Sauer) über Angelsperren und Einschränkungen sind zu beachten. Gewässer mit ausgelegten Bojen sind
gesperrt. In den Amphibienbiotopen (östlich des Obermains) und in ausgewiesenen Verbotszonen ist
jegliches Angeln untersagt.

15. Anfüttern

Das Anfüttern ist in den Altmaingewässern (Untermain, Obermain, Gruben) nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf einen angefütterten Platz besteht nicht.

16. Raubfischangeln

Das Raubfischangeln ist nur in der Zeit vom 01. Mai bis 31. Januar erlaubt, dies gilt auch für das
Blinkern oder ähnliche Fangarten
. In Altmaingewässern nur vom 01.September bis 31. Januar erlaubt.
Das Angeln mit Lebenden Ködern ist gesetzlich verboten.
Das Blinkern oder ähnliche Fangarten in den Altmaingewässern ist nur von 1.11. bis 31.1. erlaubt.

17. Senken

Das Senken von Köderfischen ist in den Altmaingewässern verboten.

18. Mindestmaße und Schonzeiten
Fischart              Mindestmaß     Schonzeit
Karpfen                  35 cm         keine
Graskarpfen              70 cm   ganzjährig im Altmaingebiet
Schleie                  28 cm         keine
Aal                      50 cm         keine
Aalrutte                 30 cm         keine
Hecht                    70 cm    01.02. - 30.04.
Zander                   50 cm    01.02. - 30.04.
Waller                   70 cm         keine
Rapfen                   40 cm    01.04. -  31.05.
19. Fangbegrenzungen

Pro Tag dürfen 2 Hechte oder Zander und 2 Karpfen oder Schleien und 5 Brassen gefangen werden. Für
alle übrigen Fische gibt es keine Fangbegrenzungen.

20. Hälterung

Jeder Angler darf im Kescher entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur seine von ihm selbst
gefangenen Fische in der begrenzten Anzahl aufbewahren. Der Drahtkescher ist gesetzlich verboten.

21. Angelstände

Der Bau von Angelständen ist an allen Vereinsgewässern verboten.

22. Verhaltens- und Umweltvorschriften

Die Angelgewässer und ihre Ufer sind sauber zu halten.

Das Entfernen von Uferbewuchs ist nur bei ausdrücklicher Genehmigung durch die Vereinsführung
zulässig.

Das Nächtigen am Fischwasser ist außerhalb des Campingplatzes nicht gestattet.

Im Altmain- und Naturschutzbereich darf nur auf öffentlichen Wegen und zu den Parkplätzen gefahren
werden.

Die Vorschriften im Naturschutzgebiet sind streng zu beachten.

23. Kontrollen

Die Angler sind verpflichtet, den vom Anglerverein beauftragten Kontrollpersonen Auskünfte über Fänge
zu geben sowie den Erlaubnisschein zur Kontrolle auszuhändigen und Fänge vorzuzeigen.

Ausgelegte Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Aufsichtspersonen sind befugt, nicht
beaufsichtigte Angeln sowie bei sonstigen Verstößen den Erlaubnisschein einzuziehen und Fänge zu
beschlagnahmen.

24. Gemeinschaftsangeln
Anangeln                           am   25.04.11 (Ostermontag)
                                        06.00 bis 10.30 Uhr - Obermain
                                        Gewertet werden die fünf schwersten Fische

Sommernacht- und Pokalangeln       am   02.07.11 (Sa.)
                                        16.00 bis 21.30 Uhr  Martern
                                              
Königsangeln                       am   11.09.11 (So.)
                                        07.00 bis 11.30 Uhr  Obermain
 
Raubfischangeln                    am   06.11.11 (So.)
                                        07.30 bis 11.00 Uhr *

* Die Gewässerstrecken werden mit dem nächsten Rundschreiben bekannt gegeben.

Die Startkartenausgabe erfolgt jeweils 1 Stunde bis spätestens 30 min vor Beginn. Abwaage und
Preisverteilung ist am Anglerheim.

In der Zeit der Gemeinschaftsangeln und während den Mitgliederversammlungen sind alle (sonstigen)
Gewässer für Vereinsmitglieder gesperrt (Ausnahme Jugendangeln).Für Jugendliche gilt die Gewässer-
sperre auch während den Jugendgemeinschaftsangeln.

25. Sonstige Veranstaltungen
Schafkopfrennen:           18.02.11 (Fr.) um 19.00 Uhr  im Anglerheim
Anglerflohmarkt:           12.03.11 (Sa.) 09.00 - 14.00 Uhr  im Anglerheim
Tandemcup:                 09.04.11 u. 10.04.11 gesamter Seebereich
Fischfest:                 29.05.11 (So.) ab 11.00 Uhr am Anglerheim
Öffentliches Hegefischen:  02.10.11 (So.) 8.00 - 12.00 Uhr am Baggersee. 
Winterwanderung:           27.12.11 (So.) Treffpunkt um 13.00 Uhr am Anglerheim.
26. Vorstandschaft
Vorstandsvorsitzender:           Dieter Ackermann
                                 Tel. 09524 / 63 28

Stellvertretender Vorsitzender   Herbert Reuß
und Technischer Verwalter:       Tel. 09524 / 95 81

Finanzverwalter:                 Matthias Klauda
                                 Tel. 09536 / 12 16

Protokollführer:                 Kurt Komurka
                                 Tel. 06093 / 374
                                 Adresse am Campingplatz: Straße 1, Platz 1
 
Datenverwalter:                  Udo Zehe
                                 Tel. 09522 / 64 65

Gewässerwart:                    Reinhold Bäuerlein
                                 Tel. 09554 / 82 03
 
Jugendwart:                      Fred Weigmann
                                 Tel. 09522 / 81 26
                                 Adresse am Campingplatz: Straße 21, Platz 5

Beisitzer:                       Simon Frey
                                 Tel. 09524 / 54 58

Beisitzer:                       Werner Mahr
                                 Tel. 09522 / 75 21
       
Beisitzer:                       Geheb Roland
                                 Tel. 09554 / 81 24

Beisitzer:                       Peter Engert
                                 Tel. 09549 / 82 92


Petri Heil!